Inkasso - Dienstleistungen

Auf der Basis der behördlichen Registrierung und der damit verbundenen Ermächtigung sind wir nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz berechtigt, den vorgerichtlichen Einzug fremder Forderungen gewerbsmäßig für Auftraggeber durchzuführen. Auch sind wir nach § 79 Abs. 2 Nr. 4 der Zivilprozessordnung ermächtigt, Forderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend zu machen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen durchzuführen. Hieraus ergibt sich unser umfangreiches Dienstleistungsspektrum wie folgt:

Vorgerichtliches Inkassoverfahren

Ein Inkassobüro beauftragen und damit langfristig die eigene Liquidität sichern dürfte im Interesse eines jeden Unternehmens liegen. Bei einer Zusammenarbeit mit unserem Inkassobüro wird nach Erteilung des Inkassoauftrages das außergerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Im ersten Schritt wird der Vertragspartner unseres Auftraggebers unter Konkretisierung der Gesamtforderung aus Hauptanspruch (Rechnungsbetrag), Zinsen, Mahnkosten und Inkassovergütung unter angemessener Fristsetzung zur Erfüllung der Forderung aufgefordert. Im weiteren Verlauf erfolgt eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Schuldner seitens eines speziell geschulten Mitarbeiters unseres Inkassobüros. Im regionalen Gebiet führen wir auch persönliche Schuldneransprachen seitens unseres Fachpersonals durch. Im Rahmen unserer Vermittlertätigkeit wird mit dem Schuldner eine einvernehmliche Lösung erörtert. Berechtigte Einwendungen werden aufgedeckt mit der Folge, dass unter Umständen für ein Gerichtsverfahren mit einem negativen Ausgang Kosten vermieden werden.

Gerichtliches Mahnverfahren

Der Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens sieht so aus, dass wir für den Gläubiger im automatisierten Mahnverfahren (Vordruck Mahnbescheid) beim zuständigen Amtsgericht (Mahngericht) einen Mahnbescheid beantragen. Die Höhe der entstehenden Gerichtskosten richtet sich nach der Summe der ausstehenden Forderung. Inkassogebühren entstehen für unsere Dienstleistung in Höhe von € 25,00, gegebenenfalls zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Schuldner hat einen Betrag von € 25,00 an den Gläubiger zu erstatten. Der erlassene Mahnbescheid wird dem Schuldner zugestellt. Legt der Schuldner innerhalb von zwei Wochen keinen Widerspruch ein, können wir die Erteilung eines Vollstreckungsbescheides (gerichtlicher Titel) beantragen. Sobald der erlassene und an den Schuldner zugestellte Vollstreckungsbescheid vorliegt, kann aus dem Titel die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Ein Vorteil einer gerichtlich festgestellten Forderung ist, dass der Zahlungsanspruch bis zu 30 Jahre lang nachgehalten werden kann. Der Einwand "Verjährung von Forderungen" ist sodann seitens des Schuldners nicht mehr relevant. Eine Ausnahme ist hier die Durchführung eines Insolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung.

Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen

Die Palette der möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist umfangreich. Für die Eintreibung des titulierten Außenstandes des Gläubigers wird in der Regel der zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt. Der Gerichtsvollzieher erhält über den Gläubiger(-Vertreter) den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne vorheriger Sachpfändung. Der Vollstreckungsbeamte ist zunächst bemüht, eine einvernehmliche Regelung (Vereinbarung über die Abtragung der Forderung in Raten) zu erzielen. Sollte diese Maßnahme erfolglos sein, wird ein beantragtes Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt. Der Schuldner ist in diesem Stadium verpflichtet, seine persönliche und wirtschaftliche Situation darzulegen. Sofern der Schuldner der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt, kann der Gläubiger über den Gerichtsvollzieher Auskünfte bei der gesetzlichen Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern sowie beim Kraftfahrt-Bundesamt einholen. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass die zu vollstreckende Forderung mindestens € 500,00 beträgt.

Einholung gerichtlich festgestellter Forderungen

Privatpersonen, Firmen und auch öffentliche Kommunen haben titulierte Forderungen, die in der Vergangenheit nicht erfolgreich eingeholt werden konnten. Gerade für Unternehmen und Kommunen gehört es zu einem professionellen Forderungsmanagement, auch diese Forderungen langfristig nachzuhalten. Da aufgrund anderweitiger Auslastung des vorhandenen Personalstammes keine freien Kapazitäten existieren, übernehmen wir diesen Part. Gläubiger stellen bei der Beauftragung unseres Inkassounternehmens den Titel nebst der vorhandenen Vollstreckungsunterlagen zur Verfügung. Wir übernehmen sodann den Forderungseinzug auf Erfolgsbasis. Besonders hervorzuheben ist, dass dem Gläubiger im Nichterfolgsfalle keine Kosten entstehen. Auch wird der Schuldner durch das Erfolgshonorar nicht zusätzlich belastet.

Beratung im Forderungsmanagement

Zu Beginn einer Zusammenarbeit mit gewerblichen Vertragspartnern führen wir vorab eine Beratung im Bereich des Forderungsmanagements durch. Anhand der vorhandener Unterlagen, die im Unternehmen Verwendung finden, werden die vorliegenden Kontaktdaten des Kunden des Vertragspartners, Angebots- und Auftragsformulare, Allgemeine Geschäftsbedingungen (besonders beim Warenverkauf zu den Punkten "Eigentumsvorbehalt", "verlängerter Eigentumsvorbehalt" und "Abtretung der Forderung im Falle der Weiterveräußerung der Ware") nebst Vordrucke für Rechnungen und Mahnungen geprüft. Da der Zahlungsverzug des Schuldners die Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit der entstehenden Kosten ist, wird insbesondere bei der Prüfung der Unterlagen darauf geachtet, dass die vorhandenen Texte geeignet sind, den Schuldner in Verzug zu setzen. Gerade für das Handwerk hat sich diese Vorgehensweise als wichtiges Instrument für eine erfolgreiche Zusammenarbeit heraus gestellt.

Forderungseinzug

Als registriertes Inkassounternehmen ziehen wir für unsere Auftraggeber gewerbsmäßig fremde Forderungen ein. Unser Ziel ist es, durch die individuelle Sachbearbeitung eine schnellstmögliche Forderungsrückführung zu erreichen. Ein wirtschaftlicher Aspekt steht für uns im Vordergrund: Wir wollen die erfolgreiche Sachbearbeitung mit dem geringsten Kostenrisiko für unsere Auftraggeber durchführen. Auf der Basis unserer Vermittlertätigkeit kann die Geschäftsverbindung zwischen unserem Auftraggeber und dem Schuldner erhalten bleiben. Durch die Übertragung der kaufmännischen und juristischen Spezialaufgaben auf unser Inkassounternehmen setzen gerade Firmen und öffentliche Kommunen personelle Kapazitäten für andere Aufgabengebiete frei. Durch die Auslagerung des Forderungsmanagements hat der sich nicht vertragsgemäß verhaltende Schuldner die entstehenden Kosten individuell zu tragen. Bei der Bearbeitung im eigenen Unternehmen beziehungsweise innerhalb der Verwaltung werden die Kosten, insbesondere im Personalbereich, auf alle Vertragspartner umgelegt. Dadurch tragen Geschäftspartner, die sich korrekt verhalten, diese Mehrkosten über eine Verteuerung des Produktes beziehungsweise der Dienstleistung mit.

Sollte über das Vermögen einer Privatperson oder eines Unternehmens ein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet werden, kann auf Wunsch des Gläubigers die Forderungsanmeldung über unser Inkassounternehmen vorgenommen werden.

Überwachung von Forderungen

Sollte eine Forderung nach erfolgter Feststellung im gerichtlichen Mahnverfahren in der anschließenden Zwangsvollstreckung nicht zu realisieren sein, wird der Inkassovorgang in eine sogenannte Langzeitüberwachung genommen. Das gleiche gilt für Inkassoaufträge, die wir auf Erfolgsbasis nach Titulierung und erfolgloser Vollstreckung übertragen erhalten. Da diese Forderungen - ohne Verjährung - bis zu 30 Jahre bestehen, ist das Nachhalten der persönlichen und wirtschaftlichen Situation des Schuldners sinnvoll. Es ist keine Seltenheit, dass nach einem angemessenen Zeitraum seitens des Schuldners zumindest die Möglichkeit gegeben ist, die unstreitige Forderung in Raten abzutragen.

Vermittlung

In einigen Fällen legt ein Schuldner fristgerecht gegen einen gerichtlich erwirkten Mahnbescheid Widerspruch beziehungsweise gegen einen erlassenen Vollstreckungsbescheid Einspruch ein. Ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter rechtskräftiger Titel kann in diesem Falle nur über ein gerichtliches Urteil erreicht werden. Nach Einzahlung weiterer Gerichtskosten wird das Verfahren vom zuständigen Mahngericht an das für die Durchführung des streitigen Verfahrens zuständige Prozessgericht (in der Regel das Gericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat) abgegeben. Der geltend gemachte Zahlungsanspruch ist vom Gläubiger im streitigen Verfahren schriftlich zu begründen. Es ist in diesem Falle empfehlenswert, bei der Anhängigkeit bei einem Landgericht zwingende Voraussetzung, einen Rechtsanwalt mit der Vertretung des Gläubigers zu beauftragen. Sofern gewünscht, vermitteln wir das Mandat an unser Vertragsanwaltsbüro. Der zu führende Schriftverkehr wird über unser Unternehmen abgewickelt. Dem Gläubiger entstehen für unsere Leistungen keine gesonderten Kosten. Für die entstehenden Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten haftet der Gläubiger als Auftraggeber. Bezüglich dieser Kosten besteht bei einer positiven Gerichtsentscheidung im Prozessverfahren zugunsten des Gläubigers ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Schuldner. Erfolgreiche Gerichtsentscheidungen werden von unserer Seite im Bereich der Zwangsvollstreckung weiter bearbeitet.

Informationsveranstaltung für Handwerker

Bedingt durch unsere Spezialisierung führen wir seit Jahren regelmäßig Informationsveranstaltungen für Handwerker durch. Im Rahmen dieser Fortbildungsmaßnahmen vermitteln wir dem selbstständigen Handwerker das Basiswissen für ein erfolgreiches Forderungsmanagement im Handwerk. Der Inhaber des Inkassounternehmens Claahsen wird in der Regel als Referent durch ein Großhandelsunternehmen zur Durchführung der Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Vertragspartners des Handwerkers eingeladen.

Sprechen Sie Ihren Großhändler auf diese Möglichkeit an. Zur Vertiefung der besonderen kaufmännischen und juristischen Materie haben wir speziell für Handwerker ein Fachbuch unter dem Titel "Finanziell erfolgreich im Handwerk" geschrieben. Die "Spielregeln" zur Vermeidung von "Lehrgeldzahlungen" werden praxisnah und verständlich in diesem Buch in sechsundzwanzig Fallbeispielen mit Lösungen und Tipps vermittelt. Das Fachbuch enthält auch praxiserprobte Muster und eine Checkliste, die dem Handwerker in seiner täglichen Arbeit eine wertvolle Hilfestellung geben.

Handwerk spezial - erfolgreiches Forderungsmanagement

Handwerksbetriebe gehören nach den Ergebnissen der Umfragen des BDIU (Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen) immer zu den Branchen, die besondere Probleme mit dem Zahlungsverhalten ihrer Kunden haben. Forderungsausfälle der Handwerksbetriebe sind jedoch in den meisten Fällen hausgemacht, da die "Spielregeln" für ein erfolgreiches Forderungsmanagement nicht bekannt sind oder nicht beachtet werden. Durch Zahlungsausfälle bei eigenen Kunden können Handwerker in finanzielle Schwierigkeiten geraden. Im negativsten Falle kann die Nichtrealisierung von Forderungen zur eigenen Insolvenz führen.

Seit vielen Jahren unterstützen wir Handwerksbetriebe nicht nur durch den gewerbsmäßigen Einzug ihrer Forderungen. Wir führen auch spezielle Informationsveranstaltungen durch und fertigen Artikel für fachbezogene Handwerksmagazine. Um allen selbstständigen Handwerkern die Möglichkeit zu bieten, die kaufmännischen und juristischen Bausteine im Forderungsmanagement für Handwerksbetriebe kennen zu lernen, haben wir zu diesem wichtigen Thema ein Fachbuch unter dem Titel "Finanziell erfolgreich im Handwerk" geschrieben. Die wesentlichen "Spielregeln" werden in sechsundzwanzig Fallbeispielen mit Lösungen und Tipps vermittelt. Das Buch enthält unter anderem praxiserprobte Muster und eine Checkliste. Unter der Rubrik "Vordrucke" halten wir speziell für Handwerker praxiserprobte Muster als Hilfestellung für die tägliche Arbeit bereit.

Fachartikel

Speziell für Fachzeitschriften im Handwerk ist der Inhaber des Inkassobüros Claahsen auch als Autor tätig. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ein finanziell erfolgreicher Handwerker nicht nur "Meister seines Faches" sein muss, sondern auch über umfangreiche Kenntnisse im kaufmännischen und juristischen Bereich verfügen muss, unterstützen wir selbstständige Handwerker auch auf diesem Wege.